Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Honorar (Stand: April 2007)1. Freier Dienstvertrag (§§ 611ff, BGB)
Schriftform: Zwischen dem Auftraggeber und mir wird ein detaillierter Dienstvertrag
(nochfolgend Dienstvertrag genannt) abgeschlossen, der in der Regel der Schriftform
bedarf. Dort, wo keine Coaching-, sondern einfache Beratungsleistungen erbracht werden,
erhält er unter Angabe des Inhaltes der Beratung die Form einer einfachen
Honorarvereinbarung.
Leistungsbeschreibung: Die von mir zu erbringenden Beratungsleistungen werden im
Dienstvertrag nach Umfang, Thema/Anliegen und Zielsetzung des Auftraggebers im Einzelnen
festgelegt.
Erfolgskontrolle: Wo immer es möglich und sinnvoll ist, werden Kriterien für
Erfolg vereinbart und das Prozessergebnis daran gemessen. Davon unberührt bleibt, dass in
der rechtlichen Würdigung bei einem Dienstvertrag im Unterschied zum Werkvertrag kein
bestimmter Erfolg, sondern nur die Erbringung der vereinbarten Tätigkeit geschuldet ist.
Rücktritt, Kündigung: Solange meinerseits noch keine der vereinbarten Leistungen
erbracht wurden, kann der Auftraggeber von einem abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von
Gründen binnen einer Zweiwochen-Frist zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der
Schriftform. Dies gilt auch für Vorverträge. Nach der Inanspruchnahme erster
vertraglicher Leistungen durch den Auftraggeber ist eine Vertragskündigung nur bei
Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Es gilt § 314 BGB i. V. m. § 626 BGB.
Verschwiegenheit: Bei der Erbringung von Coaching-Leistungen verpflichte ich mich
zur Verschwiegenheit bezogen auf alle sensiblen, den Klienten/die Klientin bezogene
Informationen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch dort, wo Auftraggeber und
Klient nicht identisch sind. Ausgeschlossen ist damit die Weitergabe sensibler Daten an
den Arbeitgeber des Klienten, ebenso die Abgabe von Beurteilungen. Lediglich sofern es im
Interesse des Klienten selbst liegt, er hierzu also sein Einverständnis erklärt, kann
davon abgewichen werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit endet für mich dort, wo
Verschwiegenheit bedeuten würde, der Durchführung schwerer Straftaten, von deren Planung
ich Kenntnis erhalte, nicht entgegen zu treten.
Arbeitsplan: Ist ein Auftrag zustande gekommen, bedarf das Anliegen des Klienten
einer vertieften Klärung. Sie ist Basis für die Erstellung eines Arbeits- resp.
Strukturplanes durch mich. Nach Besprechnung mit dem Auftraggeber wird er dem Vertrag als
Anlage beigefügt. Der Arbeitsplan ist nicht rechtsverbindlich, dient aber als
Orientierung für den Ablauf des Prozesses.
2. Honorare und Kosten
Bei einfachen Beratungsleistungen (Impulsberatungen oder Finanzberatungen) liegt der
Honorarsatz bei 60 Euro (60 Minuten), 90 Euro (90 Minuten) resp. 110 Euro (120
Minuten).
Im Coaching-Fall ist das Erstgespräch bis zum Umfang einer Stunde kostenlos.
Es dient der Abklärung, ob eine Auftragsvergabe erfolgen soll oder nicht.
Coachinghonorar: Die Honorierung kann sich pauschaliert auf das Gesamtprojekt oder
die reinen Coaching-Sitzungen beziehen. Wird ein Stundensatz für die einzelne
Coaching-Sitzung vereinbart, beinhaltet dies auch den Aufwand für Vor- und Nachbereitung
einschließlich notwendiger Recherchen sowie die Kosten für die dem Klienten
ausgehändigten resp. überlassenen Unterlagen. Nicht eingeschlossen sind Zusatzleistungen
(Erstellung von Gutachten, schriftliche Expertisen, Online-Beratungen per
E-Mail-Kommunikation usw.). Sie bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und sind
pauschal zu vergüten. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Reisekosten im Falle der
Wahrnehmung von Terminen außerhalb von Leipzig; sie werden separat abgerechnet. Die
nachfolgende Übersicht gibt die All-Inclusive-Preise
an.
Stundensätze
bei Privatcoaching
|
60
80 Euro (je nach Schwierigkeitsgrad) |
Die Stundensätze
schließen den zusätzlichen Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung incl. notwendiger
Recherchen ebenso ein wie die Überreichung von Unterlagen. Reisekosten bei Terminen außerhalb von Leipzig werden separat
abgerechnet.
Im Umfang bedeutsame Berat- ungsleistungen, die zwischen
den Sitzungen (E-Mail-Kommunikation oder telefonische Beratung) erbracht werden, stellen
kostenpflichtige Leistungen dar.
Sie werden nach Zeitaufwand
gemäß dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. |
Stundensätze
bei Businesscoaching
|
110
140 Euro (je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem
Zusatzaufwand) |
Zahlungsmodalitäten:
Bei Impulsberatungen ist Barzahlung die Regel.
Liegt ein Coaching-Vertrag vor, ist das vereinbarte Honorar
beim Kurz-Coaching (bis zu 4 Sitzungen) zu je einem Drittel nach der 1. Sitzung, zur Mitte
des Projektes und nach Beendigung fällig. Die Bezahlung hat unverzüglich ohne Abzüge zu
erfolgen. Beim Tiefen-Coaching (bis zu 12 Sitzungen) erfolgt Rechnungstellung im
2-Monats-Turnus oder in Form monatlicher Ratenzahlungen; Abweichungen sind möglich.
3. Haftung
Meine Beratung schließt die Weiterreichung von
Informationen. die ich aus verschiedenen Quellen (Internet, Online-Datenquellen, Bücher,
Zeitschriften...) recherchiert habe, ein. Bei der Auswahl der Quellen achte ich auf
Seriosität. Auch seriöse Quellen können jedoch Informationen beinhalten, die
unvollständig, fehlerhaft, verzerrt oder veraltet sind. Aufgrund meiner statistischen
Ausbildung und Berufspraxis - von 1981 bis 1987 habe ich an der Freien Universität Berlin
Kurse in Statistischer Methodenlehre und empirischer Sozialforschung abgehalten - bin ich
zwar grundsätzlich in der Lage, die Aussagekraft von empirischen Daten zu beurteilen.
Voraussetzung freilich: ich muss die Datenbasis und das Erhebungskonzept kennen. Angaben
dazu werden jedoch häufig nicht oder nur bruchstückhaft gemacht. Eine zuverlässige
Beurteilung der Aussagekraft ermittelter Informationen ist mir dann nicht möglich. So
können sich bei medizinischen Studien Verzerrungseffekte dadurch ergeben, dass in die
Gesamtbetrachtung der Wirkung eines Medikamentes oder einer Behandlungsmethode die
Probanten nicht einbezogen werden, die das Medikament vorzeitig absetzten resp. die
Behandlung abbrachen, weil sich starke Nebenwirkungen bei gleichzeitigem Ausbleiben einer
Verbesserung der Beschwerden einstellten. Ohne genaue Kenntnis der Datenbasis und ihres
Zustandekommens können diese geschönten Studien von mir nicht identifiziert werden. Dazu
sind Meta-Studien erforderlich, die als Beurteilungsquelle jedoch vielfach nicht zur
Verfügung stehen.
Bei allem Bemühen um verlässliche und
aussagekräftige Informationen kann ich also deren Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und
Aktualität nicht gewährleisten. Auch kann ich keine Garantie dafür übernehmen, dass
ein Klient, eine Klientin Ihre Ziele erreicht. Dort wo rechtliche Fragestellungen
angesprochen sind, muss ich zusätzlich darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung
leiste. Auf Rechtsberatungen besteht in Deutschland ein Juristenmonopol.
Leipzig, im April 2007
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